Dr. jur. Heinz Foer †

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt und Notar

Foto von Dr. jur. Heinz Foer

Dr. jur. Heinz Foer gründete im Oktober 1980 die Anwaltskanzlei Dr. Foer, ursprünglich im Gebäude der heutigen Volksbank Ruhr Mitte eG am Goldbergplatz in Gelsenkirchen-Buer.

1929 in Dortmund geboren, studierte er von 1948 bis 1951 in Göttingen Rechts- und Staatswissenschaften.

1954 promovierte er mit einer Dissertation im Erbrecht (Die Berücksichtigung des Willens des Testators bei der Auslegung mehrdeutiger Verfügungen von Todes wegen, abgedruckt in „Archiv für die civilistische Praxis“, Band 153, S. 492 ff.).

Seit 1959 Rechtsanwalt, 1965 bis 2005 Fachanwalt für Steuerrecht und seit 1987 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Im Zeitraum 1983 - 2003 hatte er das Amt eines Notars inne.

1957 - 1966 juristische und betriebswirtschaftliche Tätigkeit in der Stahlindustrie, 1966 bis 1980 in einem Unternehmen der Mineralölwirtschaft und Chemie, seit 1971 als Mitglied des Vorstandes (Personal, Recht, Materialwirtschaft).

Überbetriebliche Tätigkeiten: Vorstand Arbeitgeberverband, Vorstandsvorsitzender der Pensionskasse der chemischen Industrie Deutschlands (jetzt: Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft) und der Betriebskrankenkasse, Mitglied der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Chemie und des Verwaltungsausschusses des Arbeitsamtes, Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer zu Münster.

Bis zu seinem Ableben im Dezember 2008 war Herr Dr. Heinz Foer in der Kanzlei tätig. Mit seiner Schaffenskraft und seinem hohen juristischen Sachverstand prägte er den Stil unserer Kanzlei, dem wir uns bis zum heutigen Tage und auch in der Zukunft verpflichtet fühlen.

Mehr zum Arbeitsrecht

 
foer-gskn 2024-12-07 wid-11 drtm-bns 2024-12-07