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Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung

Online seit 15.05.2019

EuGH, 14.05.2019, C-55/18:

In einer aktuellen Entscheidung hat der EuGH entschieden, dass die Mitgliedsstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten.

In dem vorliegenden Fall hatte eine spanische Gewerkschaft erfolgreich gegen die Deutsche Bank SAE geklagt. Letztere sollte verpflichtet werden, ein System zur Erfassung der täglich geleisteten Arbeitszeit einzurichten.

Nach Ansicht des EuGH ist es nun an den Mitgliedsstaaten, die Arbeitgeber zu verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Nur so könne die nützliche Wirkung der von der Arbeitszeitrichtlinie und der Charta verliehenen Rechte gewährleistet werden. Den Mitgliedsstaaten selbst obliege es, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems zu bestimmen und dabei ggf. den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe bestimmter Unternehmen, Rechnung zu tragen.

Das Recht eines jeden Arbeitnehmers auf Begrenzung seiner Höchstarbeitszeit und auf die tägliche bzw. wöchentliche Ruhezeit sei ansonsten nicht überprüfbar. Ohne ein derartiges System sei es für Arbeitnehmer ansonsten nicht möglich, die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden, die zeitliche Verteilung oder die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich zu ermitteln und letztlich ihre Rechte durchzusetzen. Statistisch sei es so, dass ca. 53,7 % der in Spanien geleisteten Überstunden gar nicht erst erfasst werden. Praktisch gesehen reicht also nach Ansicht des EuGH beispielsweise die reine Erfassung von geleisteten Überstunden nicht aus.

Dieses Urteil kann und wird erhebliche Konsequenzen für die Zukunft mit sich bringen. Es bleibt nun abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeit für die Zukunft anhalten wird.

Wir werden Sie selbstverständlich über die diesbezügliche Entwicklung auf dem Laufenden halten.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gelsenkirchen
Helge Nitsche

 
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